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Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit 2014 von der Zollverwaltung erhoben.

Die Daten wurden in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.

Die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern ist seit 2014 für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Sie ist erster Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".

Das ZFB und die Bundeskasse sind zwar teilweise in die Prozesse im Rahmen der Erhebung der Kraftfahzeugsteuer eingebunden. Alle Tätigkeiten erfolgen aber ausschließlich im Auftrag des BMF und der Hauptzollämter.

Allgemeine Informationen und Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie unter www.zoll.de oder bei der Zentralen Auskunftsstelle Kraftfahrzeugsteuer.

Generalzolldirektion - Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Tel.: 0351/44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Auskünfte zu konkreten Steuerfällen erteilt das Hauptzollamt,
das den Steuerbescheid ausgestellt hat.

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